Sprungziele
Inhalt

Neuer Grundsteuerhebesatz für Neubrandenburg

In ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2024 hatte die Stadtvertretung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg den neuen Hebesatz von 650 von Hundert zur Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2025 festgesetzt.

Warum ändert sich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ändert sich, weil die bisherige Berechnung auf veralteten Einheitswerten basierte. In den alten Bundesländern waren diese Werte aus dem Jahr 1964. In den neuen Bundesländern beruhen sie auf dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Bewertung im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung angeordnet. Die Finanzämter haben deshalb alle Grundstücke in der Bundesrepublik Deutschland erfasst und neu bewertet. Für jedes Grundstück gilt nun ein aktualisierter, neuer Einheitswert und Grundsteuer-Messbetrag, der die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer seitens der Kommunen ist.

Was bedeutet dies für Eigentümerinnen und Eigentümer?

Alle Grundstücks-Eigentümerinnen und -Eigentümer der Vier-Tore-Stadt wurden bereits von ihrem Finanzamt über ihren neuen Grundsteuer-Messbetrag informiert. Ab dem 13. Januar 2025 erhalten sie nun die darauf basierenden Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Damit erhalten in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg rund 15.000 Grundsteuerpflichtige erstmals ihre Benachrichtigung über die Berechnung dieser Steuer nach der bundesweiten Reform.

Erläuterungen im folgenden Video: