Wahlen
sind wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil jeder Demokratie.
Damit es in der modernen Massendemokratie zu einer organisierten Staatstätigkeit kommen kann, muss diese Staatsgewalt durch Wahlen auf solche Bürgerinnen und Bürger übertragen werden, die sich um ein Mandat bewerben. Ein solches Mandat kann nur zeitlich begrenzt sein, damit die Wählerinnen und Wähler ihre Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls ändern können.
So kommt zum Beispiel der Bundestag durch direkte Wahlen zustande. Dieser nimmt die Gesetzgebung wahr und bestellt die Bundesregierung durch die Wahl des Bundeskanzlers und kontrolliert die Regierung. An der Bestimmung der Richterinnen und Richter für die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte, wirkt der Bundestag im Rahmen der gesetzlichen Verfahren mit.
So geht alles staatliche Handeln - Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung - auf den Wählerauftrag zurück und wird durch ihn legitim.
Wahlhelfende für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025, gesucht
In der Stadtverwaltung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg sind die Vorbereitungen zur Durchführung der nächsten Bundestagswahl angelaufen.
Der Zeitplan der Regierungsfraktionen und der Unionsfraktion für eine mögliche Neuwahl des Bundestags wurde von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gebilligt. Nach "heutiger Bewertung" halte Steinmeier "den 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen für realistisch", erklärte das Bundespräsidialamt in der vergangenen Woche.
Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.
Für die 38 Wahlvorstände und 16 Briefwahlvorstände sind in Neubrandenburg ca. 380 ehrenamtlich Mitwirkende in den Wahlvorständen erforderlich.
Ein Wahlvorstand besteht aus einer bzw. einem Wahlvorstehenden, einer bzw. einem Schriftführenden sowie deren Stellvertretern und bis zu drei Beisitzenden. Der Wahlvorstand leitet und überwacht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahlhandlungen und ermittelt im Anschluss durch das Auszählen der Stimmen die Wahlergebnisse.
Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer werden?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult.
Wünsche bezüglich des Einsatzortes sowie der Funktion werden – soweit möglich – berücksichtigt. Allerdings zählt hier, wer zuerst kommt, hat die besten Chancen.
Jeder Wahlhelfende erhält ca. zwei Wochen vor der Wahl ein persönliches Berufungsschreiben mit weiteren Informationen.
Wie werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entlohnt?
Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder des Wahlvorstands je nach Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 bis zu 45 Euro. Das Erfrischungsgeld wird nach der Wahl auf das angegebene Konto überwiesen.
Wo geht es zur Anmeldung?
Für die Bereitschaftserklärung kann das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Neubrandenburg genutzt werden.
Interessenten können sich auch telefonisch unter 0395 555-1111 oder unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon/Handy-Nr. und Bankverbindung per E-Mail via wahlen@neubrandenburg.de anmelden.
Künftige Wahltermine aus Sicht der Stadt Neubrandenburg
Termin | Art | Turnus |
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voraussichtlich |
Bundestagswahl |
4 Jahre |
11.05.2025 | Wahl des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte |
7 Jahre |
voraussichtlich 11.05.2025 |
Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters |
7 Jahre |
voraussichtlich 25.05.2025 |
mögliche Stichwahl zur Wahl der Oberbürgermeisterin/ |
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25.05.2025 | mögliche Stichwahl zur Landratswahl vom 11.05.2025 | |
2026 |
Landtagswahl | 5 Jahre |