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Die nächsten Wahlen:
Landtagswahlen M-V im Herbst 2026

Auf dieser Seite informieren wir über alle Wahlen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg wahlberechtigt sind.

Als nächstes stehen die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern an. Der Wahltag ist Sonntag, 20. September 2026. Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg bereitet sich bereits auf die Durchführung der Wahl vor. Auf dieser Seite stellen wir nach und nach alle wichtigen Informationen rund um die Wahl bereit.

Wir sind als Wahlhelferin und Wahlhelfer dabei - Machen Sie mit!


Ein erster wichtiger Schritt ist die Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Rund 450 engagierte Menschen werden benötigt, um die Wahl in den Wahllokalen der Stadt ordnungsgemäß durchführen zu können.

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ruft daher alle auf, sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu engagieren und so einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unserer Demokratie zu leisten.

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Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer?

Ein Wahlvorstand – also eine Gruppe von Wahlhelfenden in einem Wahllokal - hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
  • Zählung der Wähler
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 100 Euro. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die stellvertretenden Wahlvorsteher/ stellvertretenden Schriftführer je 110 Euro, die Wahlvorsteher / Schriftführer 120 Euro. Zusätzlich wird eine Erfahrungszulage für die wiederholte Teilnahme als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in Höhe von 20 Euro gezahlt.

Weshalb sollte ich mich als Wahlhelfender engagieren?

Die Wahlen werden in Deutschland nicht durch die normale staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt. Dafür braucht unsere Demokratie für jede Wahl Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die dieses Ehrenamt übernehmen. Engagement als Wahlhelfer ist also Dienst für die Demokratie und für die Möglichkeit freier Wahlen.


Banner -  Rückblick auf vergangene Wahlen


Rückblick

Zuletzt fanden die Wahl des neuen Oberbürgermeisters unserer Stadt sowie die Wahlen zum neuen Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte statt.

(Hauptwahl am 11. Mai 2025, Stichwahl am 25. Mai 2025)


Oberbürgermeisterwahl am 11. & 25. Mai

Landrats-Wahl am 11. & 25. Mai


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Wir hatten große Unterstützung von engagierten Wahlhelfenden für die Wahlen des Oberbürgermeisters und des Landrats am 11. und 25. Mai. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich für ihren Einsatz!

Dieses Engagement macht den Unterschied – Demokratie lebt durch Ihre Mithilfe!