An-/Abmeldung Nebenwohnung
Nr. 99115005070002Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Die Abmeldung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Auszug aus der Nebenwohnung vorzunehmen. Sie kann bereits eine Woche vor dem Verlassen der Wohnung gegenüber der Meldebehörde angezeigt werden.