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Was erledige ich wo?

An-/Abmeldung Nebenwohnung

Nr. 99115005070002

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Die Abmeldung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Auszug aus der Nebenwohnung vorzunehmen. Sie kann bereits eine Woche vor dem Verlassen der Wohnung gegenüber der Meldebehörde angezeigt werden.