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Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (Neuausstellung, Ersatz, Umtausch)

Nr. 99042001012000

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler / Sportfischer) dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.

Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten 

  • den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder 
  • den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.

Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen) erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.

Rechtsgrundlagen

Vorraussetzungen

Der Antragssteller hat das 10. Lebensjahr vollendet (Kinder zwischen 7 und 14 Jahren können auch ohne einen eigenen Fischereischein angeln - benötigen dafür aber eine Angelerlaubnis für das Gewässer)

Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist. Er muss im Weiteren erklären, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die oben aufgeführten Vorschriften durchgeführt worden ist.

Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit (Formblatt)
  • Erklärung über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften (auf vorgenanntem Formblatt)
  • Aktuelles Passbild (in Papierform, aus dem Jahr der Antragstellung)
  • Personalausweis
  • Original und Kopie des Zeugnisses über die bestandene Fischereischeinprüfung oder einer vergleichbaren Sachkunde, die vom Ablegen der Fischereischeinprüfung befreit

Vergleichbare Sachkundedokumente sind:

  • die abgeschlossene Ausbildung zum Fischwirt eine dem Fischwirt gleichwertige Berufsausbildung [vgl. § 2 KüFVO und § 2 BiFVO]
  • eine abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Fischereibiologe, Master/Bachelor mit Spezialisierung Fischereibiologie, Fischereidiplomingenieur, Fischereiingenieur)

Kosten

  • Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit (neu, Ersatz, Umtausch): EUR 8,00
    • Erhöht sich der Aufwand für die Erteilung des Fischereischeins aufgrund besonderer Umstände (z. B. fehlende Unterlagen müssen von der Behörde beschafft werden) über das gewöhnliche Maß hinaus, kann auf die Gebühr ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25 % auf die Erteilungsgebühren erhoben werden.
  • Zusätzlich ist für die jährliche Gültigkeit des Fischereischeines eine Fischereiabgabemarke für EUR 10,00 zu erwerben und in den Schein einzukleben. 
  • Beim Online-Erwerb der Fischereiabgabemarke ist diese ausgedruckt oder digital mitzuführen.

Formulare