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Informationen zu Winterdienstpflichten

Winterdienst 2017/18

Für die Durchführung des Winterdienstes sind drei Firmen aus dem Stadtgebiet vertraglich gebunden. Für die Fahrbahn ist das die Neubrandenburger Straßen- und Tiefbau GmbH; Gehwege und Bushaltestellen an Bundesstraßen sowie Innenstadtbereiche werden durch die Firma Stange/Jaksteit GbR winterdienstlich betreut.

Die Neubrandenburger REMONDIS Seenplatte GmbH ist zuständig für die Anliegerpflichten der Stadt, Bushaltestellen im Nebennetz wie auch Querungshilfen. Die Abnahmen der Winterdienstbereitschaft/Technik wurden bei allen Firmen bis Anfang November durchgeführt.

Streumittel sind bereits ausreichend eingelagert. Insgesamt stehen aktuell ca. 600 t Streusand, 200 t Auftausalz und40 t Sole für die FS-30-Technologie zur Verfügung.

Das durch die Stadt zu reinigende Straßennetz wie auch die Reinigungssatzung ist untenstehend abrufbar. Jeder Bürger kann sich im Zusammenhang mit der Straßenreinigungssatzung über seine Anliegerpflichten informieren.

Winterdienst in der Stadt Neubrandenburg

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erbringt Winterdienstleistungen auf Grundlage der Satzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung). Diese Erbringung der Winterdienstleistungen erfolgt auf der Grundlage einer Priorisierung:

  • Streckennetz der Priorität 1 (Reinigungsklassen 0, 1, 3, 4, 5,und 7)

Es umfasst die Bundesstraßen und das Liniennetz des ÖPNV im Stadtgebiet sowie die Zufahrt zum Klinikum der Oststadt, ergänzt um Schwerpunkte des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft an Gewerbestandorten. Hier erfolgt die Durchführung des Winterdienstes auf der Fahrbahn in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Das Streckennetz der Priorität 1 ist im Plan rot dargestellt.

  • Streckennetz der Priorität 2 (Reinigungsklassen 2 und 6)

Dieses Netz umfasst weitere Haupterschließungs- und Sammelstraßen, ergänzt um Schwerpunkte des öffentlichen Lebens, z. B. die Neubrandenburger Innenstadt. Hier erfolgt die Durchführung des Winterdienstes auf der Fahrbahn in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Das Streckennetz der Priorität 2 ist im Plan blau dargestellt.

In den Straßen der Reinigungsklassen 0, 4, 5 und 7 und an den Haltestellen des ÖPNV werden sämtliche Winterdienstpflichten durch die Stadt erbracht. In den Straßen der Reinigungsklassen 1, 2, 3 und 6 sind die Winterdienstpflichten teilweise auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. In den Straßen, die keiner Reinigungsklasse zugeordnet sind, sind die Winterdienstpflichten sowohl für die Fahrbahn als auch für die Gehwege und weitere Straßenbestandteile auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.

Näheres zur Durchführung des Winterdienstes durch die Stadt und zu den auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragenen Winterdienstpflichten erfahren Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg.

Um weitere Informationen über den Winterdienst auf den einzelnen Straßen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die farbigen Linien an.


Weitere Beiträge zu Sicherheit und Ordnung:

Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier:

Straßenreinigung in der Stadt Neubrandenburg

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erbringt Straßenreinigungsdienstleistungen auf Grundlage der Satzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung). Diese Erbringung der Straßenreinigungsdienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der Reinigungsklassen 0 bis 7:

  • Reinigungsklasse 0:
  • 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn
  • 14-tägliche Reinigung der Geh- und Radwege
  • turnusmäßige Entleerung der öffentlichen Papierkörbe
  • turnusmäßige Reinigung der Haltestellen des ÖPNV
  • das Streckennetz der Reinigungsklasse 0 ist im Plan rot dargestellt
  • Reinigungsklassen 1 und 2:
  • 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn
  • die Reinigungspflichten auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
  • das Streckennetz der Reinigungsklasse 1 ist im Plan blau dargestellt
  • das Streckennetz der Reinigungsklasse 2 ist im Plan grün dargestellt
  • Reinigungsklasse 3:
  • monatliche Reinigung der Fahrbahn
  • die Reinigungspflichten auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
  • das Streckennetz der Reinigungsklasse 3 ist im Plan orange dargestellt
  • Reinigungsklasse 4:
  • einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahn
  • zweimal wöchentliche Reinigung der Gehwege und Fußgängerbereiche
  • das Streckennetz der Reinigungsklasse 4 ist im Plan lila dargestellt
  • Reinigungsklasse 5:
  • Reinigung aller Straßenteile 7 mal in der Woche
  • das Streckennetz der Reinigungsklasse 5 ist im Plan oliv dargestellt
  • Reinigungsklasse 6:
  • in dieser Reinigungsklasse führt die Stadt außer den Winterdienstleistungen keine Straßenreinigungsleistungen durch
  • die Reinigungspflichten auf der Hälfte der Fahrbahn und auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
  • das Streckennetz der Reinigungsklasse 6 ist im Plan braun dargestellt
  • Reinigungsklasse 7:
  • Reinigung der Fahrbahn 3-mal in der Woche
  • Reinigung der Geh- und Radwege 3-mal in der Woche
  • turnusmäßige Entleerung der öffentlichen Papierkörbe
  • turnusmäßige Reinigung der Haltestellen des ÖPNV
  • das Streckennetz der Reinigungsklasse 7 ist im Plan hellblau dargestellt

Näheres zur Durchführung der Reinigung und zur Übertragung von Reinigungspflichten erfahren Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg. Hier sind auch alle Straßen, in denen die Stadt Neubrandenburg Leistungen erbringt mit der zugehörigen Reinigungsklasse genannt.

Um weitere Informationen über die Reinigung der einzelnen Straßen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die farbigen Linien an.

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22.11.2017