Straßennamenschilder
- Durch die Abt. Straßen- und Gleisverwaltung werden die Straßennamenschilder aufgestellt, repariert und unterhalten.
Bearbeitungsfristen
- Bei einem zusätzlichen Bedarf müssen die Schilder extra hergestellt werden, so dass die Lieferzeiten der Händler zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
- Satzungsrecht