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Was erledige ich wo?

Vorläufigen Reisepass beantragen

Nr. 99085001012005

Allgemeine Informationen

Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
    seit dem 1. August 2025 muss das Foto für die Beantragung eines neuen Reisepasses digital eingereicht werden. Papierfotos werden dann nicht mehr akzeptiert.
    Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
    Die Aufnahme digitaler Lichtbilder ist direkt im Wartebereich des Rathauses (Kosten: 6 €) vor der Antragstellung möglich. Weiterhin bieten mehrere Fotodienstleister die zertifizierte Erstellung digitaler Lichtbilder an. Dazu gehören die dm-Drogeriemärkte, das Fotohaus Ost im Lindetalcenter, die Fotografin Ulrike Kielmann und das Lichthof Fotostudio.
  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr
  • Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.)

Kosten

Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.

Fristen

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.