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Wahlen

Wählbarkeitsbescheinigung
Mit der Vorlage einer Wählbarkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass Sie als Kandidatin oder als Kandidat die gesetzlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen. Sie dient als Nachweis gegenüber der Wahlleitung, dass Sie für die jeweilige Wahl offiziell kandidieren dürfen und ist Teil der einzureichenden Unterlagen für Wahlvorschläge. Die Wählbarkeitsbescheinigung wird erteilt, wenn die Bewerberinnen oder Bewerber für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten.