Datum: 09.11.2022 Änderungen für Besitzer von Garagen, Bootsschuppen und Bootsliegeplätzen ab 1. Januar 2023 Textanriss überspringen Der zu entrichtende Mietzins für Garagen, Bootsschuppen und Stegen, die von der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vermietet werden, wird ab 1. Januar 2023 zuzüglich ... Mehr