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Straßen‚ Wege und Plätze Gefährdung im öffentlichen Straßenverkehr

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 01.07.2026

- Bisher wurde kein Ort ermittelt! -

Die Strand- und Mittelstreifen Weitiner Straße (insbesondere 13) sind nicht gemäht. Damit ist keine freie Sicht auf den Radweg möglich, weder als Abbieger von der B104 auf anliegende Grundstücke noch wenn man Grundstücke in Richtung B104 verlassen will. Insbesondere beim Verlassen Weitiner Str. 13 besteht eine hohe Gefahrenquelle aufgrund des nicht einsehbaren Fahrradweges durch hohen Graswuchs des Randstreifens, der hohen Hecke des Nachbargrundstückes und des nicht gerade verlaufenen Radweges. Es müssen Randstreifen gemäht werden und auch Hecke/Bäume des Nachbargrundstückes geschnitten werden, die die Sicht auf den Radweg versperren, um die Einsichtnahme auf den Radweg zu gewährleisten. Kurz: Man sieht nichts beim Verlassen des Grundstückes. Jedes Mal besteht die Gefahr, einen Radfahrer anzufahren. Man kann noch so vorsichtig sein. Des Weiteren wünsche ich als Bewohnerin Weitiner Str. 13 einen Vorort-Termin, um die Gefahrensituation zu schildern und Abhilfe herbeizuführen. Das ist jedes Jahr zu bemängeln, aber in diesem Jahr scheint es absolut niemanden zu interessieren. Diese Gefährdungslage und damit das Unfallrisiko hat die Stadt Neubrandenburg zu verantworten.

Kategorie: Straßen‚ Wege und Plätze

Bearbeitung

03.07.2026 13:06
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Sehr geehrte Neubrandenburgerin, sehr geehrter Neubrandenburger,

vielen Dank für den Hinweis.
Für den Bereich zwischen Radweg und Fahrbahn (Seitenstreifen) ist aufgrund der Einstufung als Bundesstraße das Straßenbauamt Neustrelitz zuständig.

Die Grünflächen zwischen Gehweg und Grundstück liegen hingegen im Zuständigkeitsbereich der Stadt. Der gemeldete Mangel wurde daher aufgenommen und wird schnellstmöglich bearbeitet.

Freundliche Grüße
Team Mängelmelder

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