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Verkehrsangelegenheiten Kinder auf E-Roller

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 07.07.2026

Neustrelitzer Straße 103, 17033 Neubrandenburg

Es kann doch nicht sein, dass die hoheitlichen Behörden einfach so Stillschweigen zusehen, Wie Kinder, die man gerade fünf Jahre alt sind, den Straßenverkehr gefährden, indem sie einen Roller benutzen mit 20 KMH oder schneller und weder Polizei noch Ordnungsamt Diesen treiben endlich Einheit Gebieten. Jeden Abend zwischen 17 und 20:00 Uhr sieht man diese Kinder hier lang rasen Auf dem Verkehrsmittel.

Kategorie: Verkehrsangelegenheiten

Bearbeitung

10.07.2026 14:55
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Sehr geehrte Neubrandenburgerin, sehr geehrter Neubrandenburger,

vielen Dank für den Hinweis.

Grundsätzlich sind ausschließlich Mitarbeitende der Polizei dazu befugt, in den fließenden Verkehr einzugreifen - dazu zählt auch das Anhalten von Elektrokleinstfahrzeugen (u.a. E-Roller).
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Ihre Eingabe an die hiesige Polizeidienststelle zu senden. Hierfür könnten Sie sich beispielsweise der sogenannten Onlinewache bedienen.
Auf der Internetseite portal.onlinewache.polizei.de können Straftaten zur Anzeige gebracht aber auch allgemeine Hinweise an die Polizei formuliert werden.

Freundliche Grüße
Team Mängelmelder

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