- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- gültiges Ausweisdokument, bei Vorlage des Reisepasses eine aktuelle Meldebescheinigung
- Bankverbindung (IBAN) für die Weiterleitung an die Zollverwaltung für den Einzug der Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
- eventuell vorhandene reservierte NB-Kennzeichenschilder / bei Wunsch eines anderen NB-Kennzeichens ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auch vorzulegen
Wichtiger Hinweis:
Bei einer Zulassung durch Dritte muss
- eine besondere Vollmacht mit einer Einverständniserklärung hinsichtlich der Kfz-Steuererklärung (Steuerrückstände) sowie
- ein vom Fahrzeughalter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden