Haushalt 2026
Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2025 die Haushaltssatzung 2026 mit ihren Anlagen beschlossen.
Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres und Bau M-V als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben Da die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, kann sie erst nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2026 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haushaltswirtschaft der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg entsprechend § 49 Kommunalverfassung M-V nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung ausgeführt.
Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen wurden am 16.01.2026 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht.
Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt
Band 2
Stellenplan
Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne
Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen