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Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 100 Euro. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die stellvertretenden Wahlvorsteher/ stellvertretenden Schriftführer je 110 Euro, die Wahlvorsteher / Schriftführer 120 Euro. Zusätzlich wird eine Erfahrungszulage für die wiederholte Teilnahme als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in Höhe von 20 Euro gezahlt.