Mitbestimmen ist dein Recht - und das ist gesetzlich geregelt.
Seit 2024 gilt in Mecklenburg-Vorpommern das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz (KiJuBG M-V). Es verpflichtet Städte und Gemeinden, junge Menschen bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, aktiv einzubeziehen.
Neubrandenburg setzt dieses Recht konsequent um – mit festen Strukturen, verlässlichen Ansprechpartnern und konkreten Beteiligungsmöglichkeiten. Dazu kommt: Auch die UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland seit 1992 ratifiziert hat, verankert das Recht junger Menschen auf Beteiligung als internationalen Standard. In Neubrandenburg ist das kein abstraktes Recht – sondern gelebte Praxis.